Anhörungsausschuss

  • Leistungsbeschreibung

    Vor der Entscheidung über Widersprüche gegen Verwaltungsakte

    • des Landrats des Landkreises Waldeck-Frankenberg
    • des Kreisausschusses des Landkreises Waldeck-Frankenberg
    • des Landrats des Landkreises Waldeck-Frankenberg als Behörde der Landesverwaltung
    • des Gemeindevorstandes und des Bürgermeisters kreisangehöriger Gemeinden

    ist der Widerspruchsführer durch den Anhörungsausschuss mündlich zu hören.

    Der Ausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Beisitzern.

    Aufgabe des Ausschusses ist es, die Sach- und Rechtslage mit den Beteiligten zu erörtern und auf eine gütliche Erledigung des Widerspruchs hinzuwirken. Kommt eine solche Verfahrenserledigung nicht zustande, unterbreitet der Ausschuss der jeweiligen Widerspruchsbehörde einen unverbindlichen Entscheidungsvorschlag.

  • Rechtsgrundlage

    §§ 7 bis 12 des Hessischen Ausführungsgesetzes zur Verwaltungsgerichtsordnung (HessAGVwGO)


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende