Einbürgerung
Leistungsbeschreibung
Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
Die Antragstellerin oder der Antragsteller,
- hat seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland (Verkürzung auf bis zu drei Jahre möglich, wenn besondere Integrationsleistungen vorliegen und der Antragsteller sich und seine Angehörigen ernähren kann und Deutschkenntnisse der Stufe C1 nachgewiesen sind)
- besitzt ein qualifiziertes Aufenthaltsrecht mit dauerhafter Aufenthaltsperspektive in Deutschland (Unionsbürger, Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis)
- ist in der Lage den Lebensunterhalt für sich und ihre / seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten (Grundsatz: eigene Sicherung des Lebensunterhalts und die der unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII)
- gibt ggfls. die bisherige Staatsangehörigkeit auf (in Fällen, in denen das Heimatland keine Mehrstaatigkeit zulässt / vorsieht)
- ist nicht vorbestraft,
- verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens Niveau B1 oder besser),
- verfügt über staatsbürgerliches Grundwissen (z.B. durch einen Einbürgerungstest)
- bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verfassungstreue)
- verfügt über eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit (i. d. R. nachgewiesen durch einen Pass / Personalausweis aus dem Heimatland)
- gewährleistet die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse (insbesondere keine Mehrehe).
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt 255,00 € (auch bei Alleineinbürgerung eines Kindes) und ermäßigt sich nur für mit einzubürgernde Kinder auf 51,00 €. Seit dem 01. Juli 2011 wird diese Gebühr bei Eingang des Antrages bei dem Regierungspräsidium in Kassel erhoben.
Rechtsgrundlage
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Was sollte ich noch wissen?
Aufgrund der hohen Antragszahlen ist mit einer Bearbeitungszeit von rund einem Jahr ab Antragsstellung zu rechnen. Besondere Fallkonstellationen können eine längere Bearbeitungszeit erfordern.
Sie erleichtern die Bearbeitung Ihres Einbürgerungsantrages, wenn Sie alle benötigten Unterlagen gesammelt auf einmal einreichen. Die Bearbeitung des Antrages kann erst beginnen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Weitere Informationen gibt es hier.
An wen muss ich mich wenden?
Einbürgerungsanträge werden von den Städten und Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern, ansonsten vom Landkreis entgegengenommen. Dort findet auch eine Erstberatung statt.
Die Einbürgerungsanträge werden bei den zuständigen Städten und Gemeinden abgegeben (untere Verwaltungsbehörden). Die Städte und Gemeinden, die mehr als 7.500 Einwohner haben, sind selbst für die Einbürgerungsaufgaben verantwortlich. Bei allen anderen Gemeinden wird der Kreisausschuss tätig.
Einbürgerungsbehörden (Entscheidungsbehörden) sind in Hessen die 3 Regierungspräsidien: Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Gießen, Regierungspräsidium Kassel