Vereinsrecht

  • Leistungsbeschreibung

    Wirtschaftliche Vereine

    Die Verleihung der Rechtsfähigkeit an Vereine, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist (Wirtschaftliche Vereine), obliegt dem Landrat des Landkreises Waldeck-Frankenberg.


    Ausländische Vereine

    Ausländische Vereine und Ausländervereine unterliegen der Anmeldepflicht. Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie beim Landrat des Landkreises Waldeck-Frankenberg.