Waffenbesitzkarte
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb des vom jeweiligen Bedürfnis abgedeckten Zweckes außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der "Waffenschein" in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Ihr Anliegen direkt online starten
- Antrag auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für erbberechtigte Personen
- Antrag zur Ausstellung einer roten Waffenbesitzkarte für Waffensammlerinnen und Waffensammler
- Antrag zur Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Vereine
- Anzeige des Erwerbs zur Eintragung einer Waffe auf einer Waffenbesitzkarte für Vereine
- Beantragung einer Erwerbserlaubnis zur Eintragung auf einer Waffenbesitzkarte für Vereine
An wen muss ich mich wenden?
Die Waffenbesitzkarte wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Mit dem Antrag reichen Sie einen Nachweis über Ihr waffenrechtliches Bedürfnis und die erworbene Sachkunde ein.