Träger Öffentlicher Belange (TÖB)

  • Leistungsbeschreibung

    Bei flächenbeanspruchenden Planungen von Kommunen und Gebietskörperschaften sowie bei allen flächenbeanspruchenden, öffentlich rechtlichen Genehmigungen können öffentliche landwirtschaftliche Belange betroffen sein.

    Ihre Aufgabe ist:

    Prüfung und Beurteilung der landwirtschaftlichen Betroffenheit, Abgabe von Stellungnahmen als Träger öffentlicher landwirtschaftlicher Belange.

  • Rechtsgrundlage

    Hessisches Berufsstandsmitwirkungsgesetz


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende