Landwirtschaftliche Direktzahlungen der EU

  • Leistungsbeschreibung

    Die Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeisamen Agrarpolitik sind das Resultat der Reform der EU-Agrarpolitik von 2014.

    Die dem Antragstellern 2015 zugewiesenen Zahlungsansprüche bilden mit den bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen die Grundlage für die Zahlungen.

    Die Direktzahlungen werden unterteilt in die Basisprämie, die Greeningprämie, die Umverteilungsprämie und, sofern die Voraussetzungen vorliegen, in die Junglandwirteprämie.

    Weitere Informationen über Grundlagen, Antragstellung und Berechnung der Direktzahlungen erhalten Sie im Internetauftritt der Europäischen Kommission und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung „www.agrar-fischerei-zahlungen.de“.

  • Rechtsgrundlage

    Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

    Delegierte Verordnung (EU) Nr. 639/2014

    Durchführungsverordnung (EU) Nr. 641/2014

    Direktzahlungen-Durchführungsgesetz

    Direktzahlungen-Durchführungsverordnung

    Agrarzahlungen-Verpflichtungsverordnung

    InVeKoS-Verordnung


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An wen muss ich mich wenden?

Für die Antragstellung und die Bewilligung sind die Landräte der Hessischen Landkreise zuständig.

Zuständige Abteilungen

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