Landwirtschaftliche Direktzahlungen der EU
Leistungsbeschreibung
Die Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeisamen Agrarpolitik sind das Resultat der Reform der EU-Agrarpolitik von 2014.
Die dem Antragstellern 2015 zugewiesenen Zahlungsansprüche bilden mit den bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen die Grundlage für die Zahlungen.
Die Direktzahlungen werden unterteilt in die Basisprämie, die Greeningprämie, die Umverteilungsprämie und, sofern die Voraussetzungen vorliegen, in die Junglandwirteprämie.
Weitere Informationen über Grundlagen, Antragstellung und Berechnung der Direktzahlungen erhalten Sie im Internetauftritt der Europäischen Kommission und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung „www.agrar-fischerei-zahlungen.de“.
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 639/2014
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 641/2014
Direktzahlungen-Durchführungsgesetz
Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
Agrarzahlungen-Verpflichtungsverordnung
InVeKoS-Verordnung
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An wen muss ich mich wenden?
Für die Antragstellung und die Bewilligung sind die Landräte der Hessischen Landkreise zuständig.