Gebietsagrarausschuss (GAA)

  • Leistungsbeschreibung

    Die Mitglieder des Gebietsagrarausschusses werden nach Vorgabe des Berufsstandsmitwirkungsgesetzes ernannt

    Ihre Aufgabe ist:

    1. Stellungnahme zur Anerkennung von Ausbilderinnen und Ausbildern sowie Ausbildungsbetrieben in landwirtschaftlichen Berufen,
    2. Benennung von Mitgliedern für die in Agrarfragen tätigen Beiräte und Ausschüsse,
    3. Stellungnahmen des Landrates, der in § 1 des Gesetzes zum Vollzug von Aufgaben in den Bereichen der Landwirtschaft, der Landschaftspflege, der Dorf- und Regionalentwicklung und des ländlichen Tourismus aufgeführt ist, zu Maßnahmen bei der Agrarstrukturverbesserung,
    4. Stellungnahmen des Kreisausschusses nach § 2 Abs. 1 Satz 1 zu flächenbezogenen Planungen (ohne Maßnahmen im Innenbereich im Sinne der §§ 30 bis 34 des Baugesetzbuches) im Gebiet des jeweiligen Dienstbezirks aus landwirtschaftlicher Sicht.
  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende