Waldneuanlage/Waldrodung
Leistungsbeschreibung
Wer beabsichtigt erstmalig Wald neu anzulegen, muss hierfür eine Genehmigung beantragen. Dies gilt ebenso für eine Waldrodung.
Rechtsgrundlage
Waldneuanlage - §14 HWaldG
Waldrodung - §12 HWaldG
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Wer beabsichtigt erstmalig Wald neu anzulegen, muss hierfür eine Genehmigung beantragen. Dies gilt ebenso für eine Waldrodung.
Waldneuanlage - §14 HWaldG
Waldrodung - §12 HWaldG