Gewässeraufsicht

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Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-Frankenberg

Zuständig ist in die untere Wasserbehörde, wenn nichts anderes bestimmt ist. Sie ist in den Landkreisen beim Kreisausschuss und in den Kreisfreien Städten beim Magistrat angesiedelt. In den in der Verordnung über die Zuständigkeit der Wasserbehörden (WasserZustVO) aufgeführten Fällen ist die obere Wasserbehörde zuständig, die beim Regierungspräsidium angesiedelt ist. Nähere Informationen erhalten Sie bei der unteren Wasserbehörde.

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