Wirtschaftliche Jugendhilfe
Leistungsbeschreibung
Das Sachgebiet „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ ist unter anderem zuständig für die Auszahlung von Jugendhilfeleistungen, sowie die Festsetzung und Einziehung von Kostenbeiträgen im Rahmen der Gewährung dieser Leistungen und für sonstige Einnahmen und Ausgaben.
Rechtsgrundlage
Kurztext
Das Sachgebiet „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ umfasst die verwaltungsrechtliche Umsetzung von Jugendhilfeleistungen.