Förderungsgewährung in der Kindertagespflege
Leistungsbeschreibung
Die Kindertagespflege dient der Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater und ist zumeist ein Angebot der öffentlichen Jugendhilfe, also der Jugendämter der Landkreise und Städte. Die Betreuung findet in der Regel im Haushalt Tagesmutter oder des Tagesvaters statt, kann aber auch im Haushalt der Eltern des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen erfolgen.
Verfahrensablauf
Die Eltern wenden sich an das Jugendamt ihres Landkreises oder ihrer Stadt und lassen sich dort beraten.
Voraussetzungen
Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung seines dritten Lebensjahres Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
Nach Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt besteht ein Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden. Dies gilt in der Regel auch für Schulkinder.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Betreuung des Kindes in Kindertagespflege ist in der Regel ein Elternbeitrag an das Jugendamt zu entrichten.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.
Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-Frankenberg- Antrag Förderung in Kindertagespflege
- Antrag auf Erlass des Kostenbeitrages
- Antrag auf Gewährung von Tagespflege
- Arbeitgeberbescheinigung
- Betreuungsvertrag
- Meldung über die Beendigung der Kindertagespflege
- Meldung von Fehlzeiten betreuter Kinder
- Merkblatt zum Antragswesen
- Änderungsantrag gemäß § 23 SKB VIII
Bemerkungen
Siehe auch unter „Elternbeitrag Kindertagespflege (Festsetzung und Übernahme) und unter “Tagesmutter/Tagesvater – Erlaubnis zur Kindertagespflege“.
Informationen zur Kindertagespflege in Hessen bietet das Hessische Ministerium für Soziales und Integration im Internet (www. soziales.hesssen.de).
Das Hessische Kindertagespflegebüro (HKTB) in Maintal, eine vom Land geförderte, hessenweit tätige Servicestelle für Kindertagespflege, hält eine Vielzahl von Informationen unter www.hktb.de bereit.
Umfassende Hinweise erhalten Sie auch auf der Homepage des Jugendamtes Ihres Landkreises oder Ihres Wohnortes.
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An wen muss ich mich wenden?
Für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege sind in Hessen die Jugendämter der Landkreise oder der Städte zuständig.