Ausländerangelegenheiten

  • Leistungsbeschreibung

    Rechtliche Bestimmungen für Ausländer ergeben sich aus internationalen Abkommen, dem Recht der Europäischen Union und aus dem nationalen Recht. Im nationalen Recht regelt das Aufenthaltsgesetz die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Ausländern im Bundesgebiet.

    Das Aufenthaltsgesetz enthält keine abschließenden Regelungen für den Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet. Soweit ein gesetzlicher Tatbestand nicht an die Ausländereigenschaft einer Person anknüpft, gelten die allgemeinen Gesetze. Ausländer müssen wie Inländer die gesetzlichen Gebots- und Verbotsnormen beachten.

    Die Einreise ist nur dann zulässig, wenn sie im Einklang mit dem Aufenthaltsgesetz und den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsvorschriften erfolgt.

    Integration ist Recht und Pflicht der auf die Dauer hier lebenden Ausländer. Eingliederungsbemühungen von Ausländern werden durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurs) unterstützt

  • Was sollte ich noch wissen?

    Regelungen in anderen Gesetzen bleiben "unberührt". Das Aufenthaltsgesetz versteht sich somit als Regelung des "allgemeinen Ausländerrechts", welches hinter die spezielleren Vorschriften zurückzutreten hat. Als speziellere Vorschriften kommen z.B. in Betracht: Freizügigkeitsgesetz/EU, Asylverfahrensgesetz, Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (HAG), Streitkräfteaufenthaltsgesetz.

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Bei den vor Ort zuständigen Ausländerbehörden (Landräte und Oberbürgermeister der Kreisfreien Städte und der Kreisangehörigen Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern) können Sie sich über Details zur Einreise und zum Aufenthalt informieren.

Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-Frankenberg

Wohnen Sie im nördlichen Landkreis: Gemeinde Willingen (Upland), Gemeinde Diemelsee, Stadt Diemelstadt, Stadt Volkmarsen, Stadt Bad Arolsen, Stadt Bad Arolsen, Stadt Lichtenfels, Stadt Bad Wildungen, Gemeinde Vöhl oder in der Stadt Waldeck? Dann finden Sie hier hier die richtigen Ansprechpersonen für Ihr Anliegen:

Anfangsbuchstabe Nachname

Zuständige Sachbearbeitung

Aa – Aln, H, I, S, Y, UMA

Sabine Schlüter

Aa - Aln

Claudia Schweinsberg 

Alo - Az, H, I, S

Jenta Sesselmann

B, E, D, Mj – Mz, L, U, V, W, X

Detlef Reimann

B, E, L, Mj -  Mz

Jörg Jordan

C, G, Alo – Az

Eleni Bangert

C,G

Judith Schlömer

D,W

Elfi Schäfer

F, J, K, Ma – Mi, N 

Elke Geiseler-Matsuda 

F, J, Kh - Kz, U, V, Y, X

Franziska Brücher

Ka-Kg, 0,  P, Q, Z

Ruslan Kosjan 

Ma-Mi, N, UMA

Claudia Jellen

O, P,Q, R, T, Z

Beate Hocke

R,T

Monika Plathe


Wenn Sie im südlichen Landkreis wohnen: Gemeinde Edertal, Stadt Frankenau, Stadt Frankenberg (Eder), Gemeinde Allendorf (Eder), Stadt Hatzfeld (Eder), Gemeinde Burgwald, Gemeinde Haina (Kloster), Stadt Gemünden (Wohra) oder in der Stradt Rosenthal, finden Sie Ihre Ansprechpersonen hier:

Anfangsbuchstabe Nachname


Zuständige Sachbearbeitung

A-K

Carolina Bergener

A-K

Denise Klauke 

A-K

Gerlinde Schäfer-Vogel

L-Z

Dominik Stenzel

L-Z

Andreas Hartmann

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende