Dauergrünlandumwandlung

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn in landwirtschaftlichen Betrieben „Dauergrünland“ (DGL) oder sogenanntes „Neues Dauergrünland“ (Neues DGL) umgebrochen werden soll, ist hierfür eine Genehmigung durch den Fachdienst Landwirtschaft erforderlich.

  • Rechtsgrundlage

    §16 Direktzahlungen- Durchführungsgesetz


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